KFZ – Versicherung
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KFZ – Versicherung
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Alles was Du wissen solltest,
kompakt zusammengefasst!
In diesem 1×1 der Kfz-Versicherung erfährst Du was eine Kfz-Versicherung ist, was die Unterschiede zwischen Kfz-Haftpflicht, -Teilkasko und -Vollkasko sind und was Du bei Abschluss beachten solltest. Viel Spaß mit dem Artikel!
Das Auto ist des Deutschen bestes Gut. In fast keiner anderen Versicherungssparte gibt es kurzfristig so viel mögliches Einsparpotenzial wie bei der Kfz- Versicherung, deshalb ist die Kfz-Versicherung auch am Ende des Jahres die Versicherung, Die am liebsten verglichen wird.
Bei der Kraftfahrtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die die Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung für ein Kraftfahrzeug beinhaltet. Die Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug gilt in Deutschland als Pflichtversicherung.Die Pflichten des Versicherungsnehmers sind in den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherung Bedingungen (AKB) enthalten. Dabei lassen sich verschiedene Pflichten unterscheiden: Gebrauchs- und Schadenfallpflichten. Eine Verletzung der entsprechenden Pflichten kann bei Vorsatz zu einer kompletten Versagung des Versicherungsschutzes und bei grober Fahrlässigkeit zu einer Kürzung des Versicherungsschutzes führen. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für Sachschäden, die nicht aufgrund der normalen Abnutzung des PKW´s entstanden sind.
Im Folgenden findest Du wichtige Begriffe, die Du in der Kfz-Versicherung findest:
Schadenfreiheitsklasse/SF-Klasse
In der SF-Klasse spiegeln sich die schadenfreien Jahre des Versicherungsnehmers wider. Daraus ergibt sich der Beitragssatz in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die SF-Klasse wird in der Beitragsrechnung angegeben. Sie steigt bei einem unfallfreien Schadensverlauf jedes Jahr. Voraussetzung für die Steigerung ist, dass das Fahrzeug mindestens 180 Tage im Jahr angemeldet ist.
Schadenfreiheitsübertragung (SFR-Übertragung)
Eine SFR-Übertragung ist bei den meisten Gesellschaften möglich. Die Voraussetzungen sind hierzu von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Häufig wird ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades oder eine häusliche Gemeinschaft vorausgesetzt. Der bisherige SFR-Berechtigte muss seinen Anspruch schriftlich bei der Gesellschaft abtreten. Die Übertragung der SFR-Jahre erfolgt auf der Grundlage des Führerscheinerwerbs.
Führerscheinregelung
Besitzt der Versicherungsnehmer seit mindestens drei Jahren einen EU-Führerschein, so kann in der Regel die Einstufung in die SF-Klassen 1/2 vorgenommen werden. Zu beachten ist, dass die Einstufungsmerkmale bei den Gesellschaften unterschiedlich sind.
Sondereinstufungen
Darunter versteht man üblicherweise folgende Formen:
Die Sondereinstufungen der SF-Klassen ist in den Allgemeine Kraftfahrtbedingungen jeder Versicherungsgesellschaft geregelt.
Rabattretter
Unter Rabattretter versteht man, dass man einen Unfall im Jahr frei hat, ohne dass eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts erfolgt.
Aber Achtung: Der Rabattretter greift meist nur, wenn Du auch bei der gleichen Versicherung bleibst, wo der Schaden entstanden ist. Wechselst Du den Versicherer, wird der tatsächliche Schadenfreiheitsrabatt bestätigt.
Schutzbrief
Der Schutzbrief wird von vielen Versicherungen neben der Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherung für Versicherungsnehmer angeboten. Mit diesem Autoschutzbrief wird dem Versicherungsnehmer Hilfe bei Unfällen und Pannen gewährt; unerheblich ob diese selbst verschuldet sind oder nicht. Mit dem Schutzbrief unterstützt die Versicherung den Versicherungsnehmer bei den Hilfeleistungen. Muss das Fahrzeug abgeschleppt oder geborgen werden, übernimmt die Versicherung auch diese Kosten.
Der Schutzbrief sorgt des Weiteren dafür, dass das Fahrzeug nach Hause transportiert oder ein Mietwagen organisiert wird. Ist es nach einem Unfall erforderlich, verletzte oder kranke Personen nach Hause zu holen, so übernimmt die Versicherung auch diese Kosten. Neben den Kfz-Versicherungen bieten auch Automobilclubs Autoschutzbriefe an.
Üblicherweise sind folgende Leistungen im Schutzbrief inbegriffen:
Auslandsschadenschutz
Ist eine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die besonders für Fahrzeughalter von Vorteil ist, die häufig mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren. Sie schützt den Fahrzeughalter bei Unfällen im Ausland, in die er schuldlos verwickelt ist und die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung keine Entschädigung leistet. Ersetzt werden die Unfall-, Verfahrenskosten und die Auslandsanwälte.
Mallorca-Police
Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen, die die Differenz zwischen ausländischen und deutschen Versicherungsschutz im Schadenfall ausgleicht.
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung ist eine Zusatzleistung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge in der Kaskoversicherung. Im Totalschadensfall oder bei Diebstahl ersetzt der Versicherer nur den Wiederbeschaffungswert. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Abrechnungswert wird durch die GAP-Deckung ausgeglichen.
Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Versicherungskarte ist der Nachweis über das Bestehen einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung bei Fahrten ins Ausland. Sie enthält wichtige Daten über das Fahrzeug, den Halter und dessen Versicherung. In Ländern in denen das Kennzeichenabkommen gilt, ist eine Mitnahme nicht erforderlich.
Neuwertentschädigung
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl erstattet der Versicherer unabhängig vom jeweiligen Zeitwert den Neupreis des Fahrzeugs an den Versicherungsnehmer.
Dies gilt nur, sofern es sich um ein Fahrzeug im Erstbesitz handelt und das Fahrzeug eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten hat. Die Grenzen liegen je nach Gesellschaft zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Darüber hinaus wird in den Versicherungsbedingungen vieler Gesellschaften festgelegt, dass der Neupreis innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erstattet wird, wenn die Reparaturkosten einen vereinbarten prozentualen Betrag erreichen oder überschreiten.
Der Neuwert entspricht im Schadenfall der Höhe dem vom Hersteller unverbindlich empfohlenen Kaufpreis für das gleiche Modell oder einen vergleichbaren Fahrzeugtyp inklusive Sonderausstattung, sofern das alte Modell nicht mehr hergestellt wird. Orts- und markenübliche Rabatte werden abgezogen.
Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Reparatur eines Fahrzeuges über den Wiederbeschaffungswert liegen. Die Fahrzeugbewertung wird durch einen Gutachter vorgenommen, der auf der Grundlage von Listen (Schwacke und Eutotax) den Wiederbeschaffungswert feststellt. Um finanzielle Einbußen zu vermeiden, empfiehlt es sich, für Neufahrzeuge die “Neupreisentschädigung” einzuschließen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Wenn Du ein Auto in Deutschland anmelden möchtest, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung in Deutschland. Sie greift wie die private Haftpflichtversicherungen für sogenannte Personen- Sach- und Vermögensschäden und bietet dir im Schadensfall sogar passiven Rechtsschutz, also wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet nur für Schäden an fremden geschädigten Sachen oder Personen. Dein eigenes Auto ist NICHT über die Haftpflichtversicherung abgesichert.
Schadenbeispiele:
Kfz-Teilkaskoversicherung
Die Kfz- Teilkaskoversicherung leistet für Unwetterschäden, Zusammenstoß mit Tieren, Tierbiss, Diebstahl, Brand oder Kurzschluss.
Tipp: Die Versicherer unterscheiden sich hier oft bei dem Thema „Zusammenstoß mit Tieren“.
Viele Versicherer versichern nur Haarwild. Achte also darauf, dass dein Versicherer den Zusammenstoß mit Tieren ALLER ART versichert.
Gemäß § 2 Bundesjagdgesetz zählen folgende Tiere zum Haarwild:
Wisent (Bison bonasus L.)
Elchwild (Alces alces L.)
Rotwild (Cervus elaphus L.)
Damwild (Dama dama L.)
Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK)
Rehwild (Capreolus capreolus L.)
Gamswild (Rupicapra rupicapra L.)
Steinwild (Capra ibex L.)
Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS)
Schwarzwild (Sus scrofa L.)
Feldhase (Lepus europaeus PALLAS)
Schneehase (Lepus timidus L.)
Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.)
Murmeltier (Marmota marmota L.)
Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER)
Luchs (Lynx lynx L.)
Fuchs (Vulpes vulpes L.)
Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN)
Baummarder (Martes martes L.)
Iltis (Mustela putorius L.)
Hermelin (Mustela erminea L.)
Mauswiesel (Mustela nivalis L.)
Dachs (Meles meles L.)
Fischotter (Lutra lutra L.)
Seehund (Phoca vitulina L.)
Bei dem Thema Tierbiss wird oft nur der Marderbiss ohne Folgeschäden an der Elektronik versichert. Achte also darauf, dass dein Versicherer den Tierbiss inkl. der Folgeschäden mitversichert.
Schadenbeispiele:
Kfz- Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden, an denen Du selbst schuld bist. Zusätzlich sichert sie Ihr Fahrzeug auch gegen Vandalismusschäden ab.
Schadenbeispiele:
Achte darauf, dass die o.g. dir wichtigen Punkte in deiner Kfz-Versicherung enthalten sind.
Die Preisgestaltung ist abhängig von mehreren Faktoren:
Fazit:
Ein jährlicher Versicherungsvergleich macht hier definitiv Sinn und spart Dir gerne mal ein paar Hundert Euro pro Jahr ein. Solltest Du gerne die jährlichen Kündigungsfristen verschlafen oder einfach keine Lust haben dir die Arbeit zu machen, kannst Du uns gerne kontaktieren. Wir prüfen jedes Jahr für unsere Kunden, ob das Preis-Leistungsverhältnis stimmt und Einsparpotenziale vorhanden sind. Hier kannst Du dir sicher sein, dass wir alle wichtigen Punkte gemeinsam Step by Step besprechen und auf alle deine Fragen eingehen werden, aber schau dir doch gerne an was unsere Kunden über uns sagen…